Der Weg vom Anfänger bis zum erfahrenen Schiedsrichter ist weit - aber er lohnt sich. Nach einiger Zeit ist
es, als sei man von einem Virus befallen und kommt nicht mehr davon los.


Die Tätigkeit als Schiedsrichter fördert die eigene Persönlichkeit und eröffnet Erfahrungen im Umgang mit
Menschen, die man sonst vielleicht nicht macht. Und sie ermöglicht die Teilnahme auch noch in einem
Alter, in dem man nicht mehr Spieler sein kann.


Der Ausbildungsbeginn ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres, für Jung-Schiedsrichter ab Vollendung
des 14. Lebensjahres möglich. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Voraussetzung ist die
Mitgliedschaft in einem Fußballverein und selbstverständlich von Anfang an Lust und Motivation am Leiten
von Spielen.
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Schiedsrichter ist die erfolgreiche Teilnahme an einem
Schiedsrichteranwärter-Lehrgang (dieser endet mit einer schriftlichen Prüfung, in der Fragen zur
Regelkunde beantwortet werden müssen) sowie die Bewährung als Spielleiter bei mindestens drei Spielen.
Anerkannt als Schiedsrichter werden alle aktiven Schiedsrichter, einschließlich Jung-Schiedsrichter sowie
die Schiedsrichter-Beobachter. Alle erhalten einen Schiedsrichter-Ausweis, dieser ermöglicht im Übrigen
freien Eintritt zu allen Fußballspielen.

Der BSC übernimmt die Schiedsrichterkleidung sowie die Gebühren für die bestandene Schiedsrichter-
Grundausbildung. Der BSC trägt für die Schiedsrichter, sofern diese die jährlichen Anforderungen und
Pflichten erfüllt haben, auch die Mitgliedsbeiträge. Eingeschlossen darin ist auch die Sport-, Haft- und
Unfallversicherung.


Der BSC hat für jede am Spielbetrieb teilnehmende Mannschaft, für die der Schiedsrichter-Ausschuss
einen Schiedsrichter ansetzt, einen geeigneten Schiedsrichter zu melden. Es können auch Schiedsrichter-
Gemeinschaften (beschränkt auf zwei Schiedsrichter) benannt werden.


Auf das Schiedsrichter-Soll wird ein SR nur angerechnet, wenn er u.a. mindestens 15 angesetzte Spiele
pro Spielserie geleitet hat, mindestens 3 Lehrabende (für Jung-Schiedsrichter mindestens 4 Lehrabende)
im Spieljahr besucht hat.


Zum Ende des Spieljahres sollen alle Schiedsrichter an einer Leistungsprüfung teilnehmen. Die
Leistungsprüfung wird mit Laufdisziplinen und einer theoretischen Prüfung an einem Tag absolviert.
Schiedsrichter-Beobachter werden angerechnet, wenn sie mindestens zehn Beobachtungen durchgeführt
haben und mindestens drei Lehrabende besucht haben. Schiedsrichter-Beobachter müssen einmal im Jahr
an einem Beobachterlehrgang teilnehmen.

Abhängig von den Spiel- und Altersklassen gibt es bereits für jeden Jung-Schiedsrichter eine
Aufwandsentschädigung (einschließlich Fahrtkostenpauschale) je nach geleitetem Jugendspiel zwischen
13 Euro und 19 Euro pro Spiel. Jung-Schiedsrichter erhalten so im Monat bei vier Ansetzungen zwischen
52 und 76 Euro. Die Vergütungen erhöhen sich im Herren-Bereich sowie für die höherklassigen
Spielleitungen.

Auch Schiedsrichter stehen im sportlichen Wettbewerb. Abhängig von ihrer Einsatzbereitschaft, ihren
gezeigten Leistungen und Perspektive können sie in höhere Spielklassen aufsteigen aber auch von dort
auch absteigen.

Über das Regelwerk und die Termine der Lehrgänge für Schiedsrichter informieren wir auf den
eigenständigen Links.

Der Schiedsrichter-Ansetzer übermittelt die Spielansetzungen. Der Schiedsrichter muss eine halbe Stunde
vor Spielbeginn beim Platzverein sein. Bei nicht rechtzeitigem Antreten einer Mannschaft besteht für den
Gegner und den SR eine Wartepflicht von mindestens 45 Minuten. Die Mannschaften müssen nicht auf
den Schiedsrichter warten.

Der Schiedsrichter erhält rechtzeitig vor Spielbeginn ein ausgefülltes Spielformular. Die Kontrolle der
Eintragungen und Spielerpässe erfolgt vor dem Spiel und ist sorgfältig durchzuführen (einschl. Werbung).
Streichungen nimmt nur der Schiedsrichter vor. Der Spielbericht ist noch am Spieltag, spätesten noch am
folgenden Werktag (Poststempel) abzusenden. Bei Spielen der G- bis zur D-Jugend können die
Spielformulare bei der Heim-Mannschaft abgegeben werden.

Die Passkontrolle muss in jedem Fall vor Spielbeginn durchgeführt werden. Bei der Passkontrolle prüft der
Schiedsrichter zunächst, ob die Spielberechtigung vorliegt, anschließend vergleicht der SR die
Eintragungen der Vereine im Spielbericht mit den Daten der Spielerpässe. Beanstandungen sind im
Spielbericht zu vermerken. Bei allen Herren- und Juniorenspielen ist im Kreis Hannover vor Spielbeginn in
der Kabine eine Paßkontrolle durchzuführen.

Die Halbzeitpause soll mindestens 5 Minuten aber höchstens 15 Minuten einschließlich Hin- und Rückweg
zur und von der Kabine betragen.

In allen Fällen, in denen ein Spieler mit der Roten Karte vom Spiel ausgeschlossen wird, ist der
Spielerpass vom Schiedsrichter mit dem Spielberichtsbogen der spielleitenden Stelle zuzusenden.